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Kommunikation im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

Sie können derzeit keine rechtlich verbindlichen Erklärungen wie zum Beispiel Widersprüche, Anträge oder Vertragsunterzeichnungen an die E-Mail-Anschriften der Verwaltung richten.

Die Verwaltung eröffnet mit ihrem Internetauftritt und der Veröffentlichung von E-Mail-Adressen der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter keinen elektronischen Zugang im Sinne des Paragraphen 3a Verwaltungsverfahrensgesetzes Nordrhein Westfalen (VwVfG NRW).

Selbstverständlich können Sie die veröffentlichten E-Mail-Adressen gerne für die nicht formelle Kommunikation benutzen.

Eine Ausnahme bildet jedoch das Verfahren im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR), auch Richtlinie 2006/123/EG genannt. Für die Verfahrenskommunikation nach der EU-DLR können ab dem 28.12.2009 auch rechtsverbindliche E-Mails über die zentrale E Mail-Adresse an die Verwaltung über eine sogenannte virtuelle Poststelle (VPS) verschlüsselt gesandt werden. Hierbei wird von der VPS als Verschlüsselungssystem "Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions (S/MIME)" unterstützt.

Die Gesamtgröße der eingehenden E-Mails ist begrenzt.

Innerhalb des Verfahrens nach der EU-DLR kann die rechtlich geforderte Unterschrift durch die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz ersetzt werden. Die bei der Verwaltung eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform.

Die Verwaltung kann zurzeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:

* S-Trust
* DATEV eG
* D-Trust
* TeleSec
* TC TrustCenter
* Deutsche Post Com

Bitte haben Sie Verständnis, dass derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zugelassen werden können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!

Sollten Sie noch nicht die vorstehend beschriebene Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, greifen Sie bitte -wie bisher- auf die papiergebundene Kommunikation zurück.

Werden im Zuge der Umsetzung von E-Government-Anwendungen abweichende oder weitere Möglichkeiten eröffnet, so werden Sie an dieser Stelle beziehungsweise in geeigneter Weise informiert.

Sollten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.

Zur Zeit wird nur das Dateiformat PDF (Adobe Acrobat bis Version 8) unterstützt.

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verwaltung zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird.

Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Verwaltung und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.