Grundsicherung

Grundsicherung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Personen, die

  • die Regelaltersgrenze erreicht haben

oder

  • volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und

  • ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelfall prüfen.

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  • Frau Jasperneite

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  • Herr Klobuzinski

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  • Frau Westermann

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