Abwasserbeseitigung

Abwasserbeseitigung

Bild von Schönungsteich

Das Gemeindegebiet Herzebrock-Clarholz wird durch die B64 geteilt. In den Ortskernen haben wir überwiegend Mischkanalisation, in den Randgebieten und im Industriegebiet Trennkanalisation. Neubaugebiete im Innenbereich werden immer mit einer Trennkanalisation (Regenwasser und Schmutzwasser) gebaut.

In den Bauernschaften Pixel und Möhler gibt es Trennkanalisation. Dort wird das Schmutzwasser mit Hilfe von Pumpstationen zur Kläranlage Herzebrock-Clarholz gepumpt.

Um an das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Herzebrock-Clarholz angeschlossen zu werden, wird eine vorherige Antragsstellung vorausgesetzt: Für den Antrag zum Anschluss an das Kanalnetz (Entwässerungsantrag) wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Daphne Sudbrock-Nelson:  05245 444-227 D.Sudbrock-Nelson@herzebrock-clarholz.de oder Dipl.-Ing. Arthur Fischbuch:  05245 444-107,

  A.Fischbuch@herzebrock-clarholz.de

Wenn der Bau Ihrer Entwässerungsleitungen fertiggestellt und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen wurde, führen die Gemeindewerke eine Kanalabnahme durch. (Im Rahmen der Kanalabnahme wird zudem die Vorlage des Prüfprotokolls zur Dichtheitsprüfung entsprechend der Entwässerungssatzung verlangt): Auch für die Anmeldung zur Kanalabnahme wenden Sie sich bitte an Dipl.-Ing. Daphne Sudbrock-Nelson:  05245 444-227 D.Sudbrock-Nelson@herzebrock-clarholz.de oder Dipl.-Ing. Arthur Fischbuch:  05245 444-107 A.Fischbuch@herzebrock-clarholz.de

Hinweis: Die in diesen Formularen eingetragenen Daten geben Sie auf freiwilliger Grundlage preis. Die Daten werden von der Gemeinde Herzebrock-Clarholz nur für die Zwecke genutzt, für die Sie die Daten übermittelt haben. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzerklärung. Sofern Sie Daten als Anhang an eine E-Mail versenden, kann es auf dem Versandweg Sicherheitslücken geben.


Übrigens: Die Toilette ist kein Abfalleimer!

Es ist mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) grundsätzlich verboten, Abfälle über die Toilette oder dem Ausguss zu entsorgen.

Medikamente können auch in den modernsten Kläranlagen nur teilweise oder gar nicht abgebaut werden. So kann das gereinigte Wasser der Kläranlage noch Medikamentenreste enthalten, die mit dem Kläranalagenablauf wieder in die Gewässer gelangen und somit zur Belastung der Umwelt werden können!

Jedes Jahr entstehen Schäden in Millionenhöhe an den Abwassersystemen. Ein großes Problem sind Feucht- und Toilettentücher, die die Pumpwerke verstopfen. Die müssen dann regelmäßig außer Betrieb genommen und von Feuchttüchern und anderen nicht zulässigen Abfällen befreit werden.

Feuchttücher jeglicher Art zersetzen sich nicht im Wasser und sind besonders reißfest. Wenn sie bis zur Kläranlage gelangt sind, werden sie dort mit dem Rechen aus dem Abwasser entfernt und anschließend in der Regel verbrannt.

Durch solch unnötigen Aufwand steigen die Kosten der Abwasserbeiträge.

kontakt

  • Herr Fischbuch

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  • Frau Sudbrock-Nelson

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