Gewerbesteuer Allgemeine Informationen

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Allgemeine Informationen

Wer ein Gewerbe anmeldet, muss automatisch auch Gewerbesteuer bezahlen. Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, deren Aufkommen allein den Gemeinden in Deutschland zusteht.

  • Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des so genannten Gewerbesteuermessbetrages erfolgt durch die Finanzämter als Landesfinanzbehörden.
  • Steuerschuldner ist der Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Unbedeutend sind die Eigentumsverhältnisse.
  • Ein Gewerbebetrieb ist jede selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, soweit nicht die Tätigkeit als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines freien Berufs oder anderen selbständigen Arbeit im Sinne des § 18 des Einkommensteuergesetzes gilt. Unabhängig von der Tätigkeit gelten juristische Personen des privaten Rechts stets als Gewerbebetriebe.
  • Berechnet wird die Gewerbsteuer durch multiplikation mit dem Steuerhebesatz der Gemeinde, dieser beträgt zur Zeit 397 %.
  • Einwendungen gegen des Steuermessbetrages richten Sie bitte an das zuständige Finanzamt.

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E-Mail-Adresse für Gewerbesteuerangelegenheiten

 Steuern@herzebrock-clarholz.de