Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsschein

Für Wohnen in Sozialwohnungen

Öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) dürfen nur Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein überlassen werden. Damit wird sichergestellt, dass diese Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen des sozialen Wohnungsbaus genutzt werden.

Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt. Hierfür darf das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist der Kreis Gütersloh. Anträge können bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz gestellt werden.

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und berechtigt zum Bezug einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Wohnungssuchende frei bei der Auswahl seiner Wohnung. Mit einem gezielten Wohnberechtigungsschein steht bei Antragstellung bereits fest, welche Wohnung bezogen werden soll.

Für Personen, die in Herzebrock-Clarholz eine Wohnung suchen, gibt es die Möglichkeit, sich in die Wohnungssuchendenliste der Gemeinde Herzebrock-Clarholz eintragen zu lassen. Die Wohnungssuche wird für die Dauer eines Jahres gespeichert. Sollte die Wohnungssuche dann noch aktuell sein, melden Sie sich bitte spätestens nach einem Jahr erneut.

Weitere Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.

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