Rat & Politik

Rat & Politik

Die Gemeinden sind Träger der Verwaltung in ihrem örtlichen Wirkungsbereich. Grundgesetz und Landesverfassung räumen ihnen das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Den Gemeinden steht somit das Recht zu, "im Rahmen der Gesetze alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln" (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz).

Anders als der Bundestag oder der Landtag ist der Gemeinderat kein Parlament. Der Rat wirkt vielmehr an der Verwaltung der Gemeinde mit. Grundsätzlich gilt, dass der Rat über das "Was" entscheidet und die Gemeindeverwaltung über das "Wie" der Ausführung.