Gutschriftenzähler

Gutschriftenzähler

Wenn Sie einen Gutschriftenzähler (z. B. Gartenzähler) installieren möchten, gilt es einige wichtige Voraussetzungen zu erfüllen. Bitte beachten Sie nachstehende Informationen, denn nur unter Einhaltung aller Punkte kann eine Anerkennung des Gutschriftenzählers erfolgen:

• Lassen Sie den Zähler von einem anerkannten Gas-Wasser-Fachbetrieb installieren.

• Bei einem Wechsel eines Gutschriftenzählers dokumentieren Sie bitte den Zählerstand des abgelaufenen noch verplombten Gutschriftenzählers mit einem Foto, worauf die Plombe gut erkennbar ist, bevor dieser demontiert wird.

• Achten Sie darauf, dass der neue Zähler fest in der Leitung montiert wird. Unterhalb der Zapfstelle darf kein Ablauf in den Kanal vorhanden sein. Der Einbau des Zählers darf im Haus erfolgen, dieser muss aber in unmittelbarer Nähe zur Zapfstelle montiert sein. 

• Das Anbringen eines Zählers außerhalb eines Gebäudes unterliegt besonderen Auflagen. In diesem Fall muss eine Bauartzulassung des Zählers beigefügt werden.

• Lassen Sie den Zähler von Ihrem Gas-Wasser-Fachbetrieb verplomben.

• Füllen Sie den Gutschriftenzähler-Antrag vollständig aus und lassen diesen von Ihrem Gas-Wasser-Fachbetrieb unterschreiben und abstempeln.

• Dokumentieren Sie den Einbau des neuen Zählers und fügen dem Antrag Fotos bei, auf dem deutlich die Zählernummer und der Zählerstand im eingebauten Zustand sowie die Plombe zu erkennen sind. Weiterhin fügen Sie ein Foto der Installations-Umgebung bei.

• Eine Pool-Befüllung durch einen Gartenwasserzähler ist nicht gestattet. Poolwasser ist Schmutzwasser, weil es sich um Frischwasser handelt, welches durch den Gebrauch im Schwimmbecken in seinen Eigenschaften verändert worden ist und somit einer Reinigung zugeführt werden muss.

• Wir behalten uns stichprobenartige Kontrollen vor.

Bei Fragen wenden Sie sich an:  Melanie Kaiser – 05245 444-183 – m.kaiser@herzebrock-clarholz.de