grundsteuer
Allgemeine Informationen
Anfang Februar 2025 werden die Grundsteuerbescheide für 2025 verschickt.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen
- Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
- Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
- Bei Fragen zum neuen Grundsteuerbescheid klicken Sie hier.
Kosten
Fragen zu Höhe und Berechnung von Einheitswert und Grundsteuermessbetrag kann ausschließlich das festzusetzende Finanzamt beantworten, da dort Berechnung und Festsetzung erfolgt. Die Gemeinde kann dazu keine Auskunft geben. Sollten Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte mit der Steuernummer des Finanzamtes an die dort zuständige Stelle.