Geförderter Glasfaserausbau

Geförderter Glasfaserausbau


Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz verfolgt einen flächendeckenden Glasfaserausbau im gesamten Gemeindegebiet. Da ein eigenwirtschaftlicher Ausbau insbesondere im Außenbereich nicht durch die Telekommunikationsunternehmen erfolgt, ist die Gemeinde in den geförderten Glasfaserausbau eingestiegen. Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, einen geförderten, kostenlosen Glasfaseranschluss für jedes Gebäude in Herzebrock-Clarholz anbieten zu können.

Zunächst ist die Gemeinde 2020 in den geförderten Ausbau der Weißen Flecken (Downloadgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s) eingestiegen und hat einen Förderantrag für einen Ausbau im Betreibermodell (Das Glasfasernetz wird durch die Kommune gebaut und für den Betrieb an ein Telekommunikationsunternehmen verpachtet) gestellt. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme können bis zu 708 Adressen im Außenbereich der Gemeinde gefördert ausgebaut werden. Im August 2020 wurde der Gemeinde Herzebrock-Clarholz die Förderung des Ausbaus der Weißen Flecken bewilligt.

An die Bewilligung schlossen sich erste Planungen sowie die Vorbereitungen für die Ausschreibung zur Verpachtung des Glasfasernetzes an. Nach einer EU-weiten Ausschreibung konnte der Betrieb des Netzes im mai 2022 an die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG vergeben werden. Im Anschluss wurden die Vorbereitungen für die EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen zur Netzplanung vorbereitet und veröffentlicht. Der Zuschlag für die Planungsleistungen wurde im September 2022 an die Netzgesellschaft Herzebrock-Clarholz GmbH & Co. KG erteilt.

In der Zwischenzeit wurde ein neues Förderprogramm von der Bundesregierung aufgelegt. Hiernach können auch Hellgraue Flecken (Downloadgeschwindigkeit unter 100 Mbit/s) gefördert ausgebaut werden. Da das von der Gemeinde gesetzte Ziel durch den Ausbau im Weiße-Flecken-Programm nicht erreicht werden kann, wurde auch hier ein Förderantrag gestellt. Dieser wurde im Oktober 2022 bewilligt.

Da es der Gemeinde aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll erschien, für potentiell 55 verbleibende Adressen ein zweites, eigenständiges Glasfasernetz im Außenbereich zu errichten, wurden Verhandlungen mit dem Fördermittelgeber aufgenommen mit dem Ziel, beide Förderverfahren kombinieren zu können. Diese Verhandlungen zogen sich bis Mai 2023 hin. Im Ergebnis konnte die Gemeinde einen komplett gemeinsamen Ausbau nicht erreichen, es ist aber möglich, vorhandene Infrastruktur mitzunutzen, um möglichst viele Synnergien nutzen zu können.

Die Entscheidung des Fördermittelgebers, dass beide Förderprogramme nicht kombiniert werde dürfen, führt dazu, dass für die Hellgrauen Flecken ein neues Markterkundungsverfahren gestartet werden muss. Dieses ist im Juni 2023 veröffentlicht worden und lief bis August 2023. Hier bestätigte sich die Förderfähigkeit der entsprechenden Adressen.

Außenvor blieben weiterhin 28 Adressen, die von der Telekom mit einer bereits sehr guten Internetversorgung mit über 100 MBit/s angegeben werden. Aufgrund der veröffentlichung eines neuen Forderprogramms besteht die Möglichkeit, die Anschlüsse dieser Adressen über die  Gigabitrichtlinie 2.0 (Downloadgeschwindigkeiten unter 500 Mbit/s sind förderfähig) als sogenannte Dunkelgraue Flecken zu realisieren. Der hierfür notwendige Förderantrag wurde im September 2023 gestellt.

Im November 2023 wurde dieser Antrag durch den Fördermittelgeber abgelehnt, da das Förderprogramm überzeichnet war und zu wenige Fördermittel für die Bewilligung aller beantragten Projekte zur Verfügung stand. Aufgrund der geringen Anzahl an Adressen konnte die Gemeinde nicht genügend Scoring-Punkte erreichen, um in die Förderung aufgenommen zu werden.

Damit diese 28 Adressen jedoch nicht gänzlich außenvor gelassen werden, konnte die Gemeinde erreichen, dass die zur Versorgung notwendigen Trassen im sogenannten Vortrieb in den Straßen verlegt werden, lediglich die Hausanschlüsse können nicht gefördert ausgebaut werden. Um die Eigentümer der jeweiligen Gebäude zu entlasten, hat die Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss angeregt, diese Hausanschlüsse auf Kosten der Gemeinde herzustellen. Der Ausschuss hat dieses Thema in seiner Sitzung am 28.11.2023 beraten und beschlossen, dass die Hausanschlüsse zu den Konditionen der eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus im Außenbereich erstellt werden.

Das zusätzliche Markterkundungsverfahren für die Dunkelgrauen Flecken hat noch einmal neue Daten bezüglich der Versorgung der 28 Adressen hervorgebracht. Erfreulicherweise hat sich die Versorgung von sechs Adressen derart verändert, dass sie nun doch gefördert ausgebaut werden können. Die entsprechende Genehmigung des Fördermittelgebers hat die Gemeinde Ende Dezember 2023 erhalten.

Unter diesen Voraussetzungen werden die Planungen aktuell erneut angepasst und weiter vorangetrieben und die Ausschreibung für die Tiefbauleistungen wird vorbereitet.



Sollten Sie weitere Fragen zum geförderten Breitbandausbau haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Jens Jagiella (j.jagiella@herzebrock-clarholz.de / 05245 444-185)
Birgit Herbring (b.herbring@herzebrock-clarholz.de / 05245 444-133)

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