Eheschließung

Eheschließung

Die Partner fürs Leben haben sich gefunden und möchten den Bund der Ehe eingehen. Nachfolgend gibt es Informationen über die Anmeldung zur Eheschließung, die Namensführung in der Ehe, Trauzimmer und Termine, Gebühren und zum Ehefähigkeitszeugnis.


Anmeldung der Eheschließung
Mit dem Wunsch zu heiraten sind Sie nicht allein. Jährlich geben sich ca. 80 Paare im Standesamt Herzebrock-Clarholz das Ja-Wort.
Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung zur Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Amtsbezirk einer von Ihnen den Wohnsitz hat. Sind Sie beide nicht in Herzebrock-Clarholz gemeldet und möchten aber trotzdem bei uns heiraten? - Kein Problem! Sie melden Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Herzebrock-Clarholz heiraten möchten.
Zur Anmeldung der Eheschließung sind je nach Ihrer persönlichen Situation einige Unterlagen vorzulegen.

Deutsche, ledige und kinderlose Verlobte benötigen

einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei der Meldebehörde des Haupt- und Nebenwohnsitzes)

Inwieweit ergänzende Unterlagen erforderlich sind, weil Sie z. B. geschieden oder verwitwet sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, klären Sie bitte im Einzelfall mit uns.

 

Namensführung in der Ehe
Das heutige Namensrecht bietet Ihnen inzwischen verschiedene Möglichkeiten der Namensführung.

Sie können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestimmen, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen möchten.

Zum gemeinsamen Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Treffen Sie keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.

Ist Ihr Name nicht Ehename geworden, so können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung geführten Namen voranstellen oder anfügen.

 

Ehefähigkeitszeugnis
Sie haben den Wunsch sich im Ausland trauen zu lassen?

Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, empfiehlt es sich, genaue Erkundigungen über die notwendigen Unterlagen bei dem Konsulat des jeweiligen Landes einzuholen. In vielen Ländern wird von Deutschen die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses evtl. mit Legalisation/Apostille verlangt. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des/der deutschen Verlobten mit dem/der ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen.

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. des letzten Wohnsitzes in der BRD.

Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 40,00 €.