Geburt
Seit der Schließung des hiesigen Krankenhauses im Jahr 1975 ist das Standesamt Herzebrock-Clarholz kein Geburtsstandesamt mehr. Umso mehr freuen wir uns, dass durch Hausgeburten gelegentlich noch "echte" Herzebrock-Clarholzer geboren werden, deren Geburt dann bei uns beurkundet wird.
Vaterschaftsanerkennung
Sind Sie werdende Etern und nicht miteinander verheiratet?
Als Vater haben Sie die Möglichkeit vor oder nach der Geburt Ihres Kindes die Vaterschaft in einer Urkunde anzuerkennen. Damit diese Urkunde wirksam wird bedarf es der Zustimmung der Mutter.
Durch die Vaterschaftsanerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Beziehungen ein.
Die Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft können Sie gebührenfrei bei jedem Standesamt abgeben.