Winterdienst

Straßenreinigung und Winterdienst

Räum- und Streufahrzeuge

Winterdienst in Herzebrock-Clarholz


Infos zur Räum- und Streupflicht

Was tun bei Eis und Schnee? Welche Räum- und Streupflicht haben die Anlieger?
Wann und wie müssen die Anlieger tätig werden? Wo müssen die Anlieger räumen und streuen? 

Das sind häufig gestellte Fragen in Bezug auf den Winterdienst in unserer Gemeinde die wir Ihnen gern beantworten möchten.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sieht vor, dass grundsätzlich die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der an die jeweiligen öffentlichen Flächen angrenzenden Grundstücke den Winterdienst leisten müssen.  Mit der Reinigungspflicht wird auch die Verkehrssicherungspflicht an die Eigentümer übertragen.

Lediglich auf einigen Straßen im Gemeindegebiet leistet der Bauhof bzw. der Kreis Gütersloh oder Straßen NRW den Winterdienst. Übernommen wird die Reinigung der Fahrbahnen. Die Gehwege verbleiben in der Obhut der angrenzenden Eigentümer. Dem Straßenverzeichnis, das Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz ist, können Sie entnehmen, welche Straßen von der Gemeinde geräumt und gestreut werden und welche Straßen hinsichtlich Fahrbahn und/oder Gehweg  von Ihnen als Anlieger zu räumen und zu streuen sind.

Wer ist Anlieger?  Wer ist zum Winterdienst verpflichtet?
Anlieger sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten eines Grundstücks, das durch eine öffentliche Straße erschlossen ist.

Die Reinigungspflicht kann vom Anlieger auf andere übertragen werden, wenn etwas aufgrund des Alters, beruf- oder urlaubsbedingter Abwesenheit der Winterdienst nicht selbst durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie jedoch, dass letztlich immer  der Grundstückseigentümer für die Reinigung verantwortlich ist und ihm daher weiterhin eine Überwachungspflicht obliegt, ob der Winterdienst auch tatsächlich durchgeführt wird.

Wer leistet Hilfe?
Viele Gartenbauunternehmen, Hausmeisterdienste und landwirtschaftliche Lohnunternehmer übernehmen den Winterdienst gegen Bezahlung. Es handelt sich dann um einen privaten Vertrag, der zwischen Grundstückseigentümer und Unternehmer geschlossen wird. 

Der Bauhof kann aufgrund seiner vielfältigen Aufgaben leider keine zusätzlichen Winterdienstaufgaben übernehmen. Auch wird er nicht als Konkurrent im privaten Wettbewerb auftreten.

In welchem Umfang müssen die Anlieger räumen und streuen?
Auf Gehwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen, die an das Grundstück angrenzen, muss der Anlieger einen Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen. In verkehrsberuhigten Bereichen und Straßen bei denen kein Gehweg vorhanden ist, muss der Anlieger Eis und Schnee in einer Breite von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze beseitigen.


Fahrbahnen: (inkl. Radwege, Sicherheitsstreifen, Parkstreifen und Haltestellenbuchten) Fußgängerüberwege, Zebrastreifen, Übergänge für Fußgänger in Fortsetzung der Gehwege an Straßenkreuzungen oder -einmündungen müssen bis zur Straßenmitte geräumt oder gestreut  werden, wenn beide Straßenseiten bebaut sind. Ist nur auf einer Straßenseite ein  Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungspflicht auf die gesamte Straßenbreite. Gereinigt werden muss jeweils der Abschnitt entlang des eigenen Grundstückes.

Wann muss geräumt und gestreut werden?
Schnee und Glätte sind an Werktagen von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr sofort nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. 

Wohin mit dem Schnee?
Lagern Sie den Schnee bitte am Gehwegrand zur Fahrbahn oder auf dem eigenen Grundstück, so dass der Verkehr nicht behindert wird. Auf keinen Fall darf Schnee vom Grundstück auf die Straße oder den Gehweg geschafft werden. 
Bitte achten Sie darauf, dass die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten schneefrei bleiben.

Womit streuen?
Verwenden sie abstumpfende Mittel wie Sand, Splitt oder Granulat. Der Einsatz von Salz ist nur in Ausnahmefälle bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie Treppen und Rampen erlaubt.

Hier finden Sie die aktuelle Gebührenübersicht.