Wohngeld
Wohngeld digital beantragen
Wohngeld ist eine Sozialleistung, durch die Bürgerinnen und Bürger aufgrund ihres geringen Einkommens Zuschüsse erhalten können.
Im Wohngeldgesetz (WoGG) ist geregelt, dass unter bestimmten Voraussetzungen entweder ein
- Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder
- Zuschuss zu den Kosten eines selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss)
gewährt werden kann.
Die Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. Den Wohngeldrechner mit der Möglichkeit einen Online-Antrag zu stellen, finden sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Folgende Unterlagen werden benötigt
Die Antragsformulare können Sie unter folgendem Link aufrufen:
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohngeld
Bitte fügen Sie dem ausgefüllten Antragsformular folgende Nachweise in Kopie bei (wir bitten Sie auf die Einreichung von Originalunterlagen zu verzichten):
Aktuelle Nachweise zur Miete bzw. Belastung, insbesondere:
- Mietvertrag,
- ggf. aktuelle Betriebskostenabrechnung,
- bei Eigentümern: Nachweise zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb, Bau oder die Modernisierung des Eigenheims bzw. der Eigentumswohnung aufgenommen wurden,
- bei Eigentümern: aktueller Grundsteuerbescheid.
Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder, z.B.
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten Monate,
- aktueller Rentenbescheid,
- aktueller Bescheid über den Bezug von anderen Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Krankengeld),
- Nachweis für Unterhaltszahlungen,
- Nachweis über Zinsen und andere Kapitalerträge (z.B. bei Sparkonten, Festgeld, Tagesgeld, Bausparverträgen, Fonds); insbesondere Steuerbescheinigungen.
Sonstige Nachweise (falls vorhanden), z.B. Schwerbehindertenausweis und Bescheid über Leistungen der Pflegeversicherung.
In diesem Video wird das Wohngeld-Plus anschaulich erklärt: