Vergnügungssteuer

vergnügungssteuer

Anmeldung

Das Aufstellen von Spielautomaten ist innerhalb von sieben Kalendertagen und das Durchführen einer Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Gemeinde Herzebrock-Clarholz anzumelden.

Eintrittskarten

Bei Tanz- oder sonstigen vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltungen sind die zum Verkauf bestimmten Eintrittskarten dem Steueramt zur Kontrolle vorzulegen.

Abschluss

Nach Abschluss der Veranstaltung sind die Restkarten unaufgefordert innerhalb von einer Woche dem Steueramt zur Abrechnung vorzulegen.

Kosten

Die entstehenden Kosten entnehmen Sie bitte der Vergnügungssteuersatzung.

kontakt

Frau Pütz

 05245 444-105

 M.Puetz@herzebrock-clarholz.de

Neuer Standort: Daimlerstraße 22, 33442 Herzebrock-Clarholz