Kommunalwahl am 14. September
Auf dieser Seite finden Sie nachfolgend alle Informationen rund um die Kommunalwahl.
Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt.
Bei den allgemeinen Kommunalwahlen werden
- die Wahl der Landrätin/des Landrates und
- der Vertretung des Kreises Gütersloh (Kreistag)
- sowie die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und
- der Vertretung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz (Gemeinderat)
durchgeführt.
Hier können Sie ab Sonntagabend, 14. September 2025 die Ergebnisse zur Kommunalwahl für Herzebrock-Clarholz einsehen:
- Ansprechpartner in der VerwaltungSuchergebnisse werden geladenKeine Mitarbeitende gefunden.
- Beantragung der Briefwahlunterlagen online
Sie können hier die Briefwahlunterlagen online beantragen.
Die Stimmabgabe durch Briefwahl ist in den letzten Jahren stetig beliebter geworden.
Die Briefwahlunterlagen können ab sofort, bzw. nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung, angefordert werden. Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie nähere Informationen dazu. Der Antrag kann über das Onlinewahlscheinverfahren, schriftlich (postalisch, per E-Mail: wahlamt@herzebrock-clarholz.de) oder persönlich (im Briefwahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses) gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Der letzte Termin zur regulären Ausstellung eines Wahlscheines ist Freitag, der 12.09.2025, 15:00 Uhr und für die Stichwahl Freitag, 26.09.2025, 15:00 Uhr. Das Briefwahlamt hält sich an diesen Tagen daher bis 15:00 Uhr für Sie bereit. Danach sind bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, nur noch in Sonderfällen Wahlscheinanträge möglich (v. a. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung).
Das Briefwahlbüro finden Sie barrierefrei im Raum EG 6 im Erdgeschoss des Rathauses. Es ist während der regulären Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet und ohne vorherige Terminabstimmung zugänglich. Dort kann direkt gewählt werden. Das Team steht zusätzlich am letzten Freitag vor der Wahl (12.09.2025 und 26.09.2025) bis 15:00 Uhr zur Verfügung.
Wer per Briefwahl abstimmt, muss sicherstellen, dass die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr im Rathaus eingegangen sind. Hierbei sind die Postlaufzeiten zu beachten! Um das Risiko der Verfristung von Wahlbriefen zu reduzieren, steht der Online-Wahlscheinantrag nur bis zum 10.09.2025, 12:00 Uhr, sowie für die Stichwahl bis zum 24.09.2025, 12:00 Uhr zur Verfügung. Danach bleibt die persönliche Beantragung und Abgabe möglich.
- Informationen von der Gemeinde Herzebrock-Clarholz
öffentliche Wahllobby ab 18 Uhr in der Mensa der Von-Zumbusch-Gesamtschule, Am Hallenbad 11 im Ortsteil Herzebrock
- Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind,
- alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger/innen,
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 14.09.2009 geboren sind,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025, in der Gemeinde bzw. im Kreis ihre (Haupt-)Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Die Wahlberechtigten erhalten ab dem 04.08.2025 ihre Wahlbenachrichtigung. Wer bis zum 22.08.2025 keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt (siehe Ansprechpartner) in Verbindung setzen. Wer die Benachrichtigung verliert, kann trotzdem wählen. Im Wahllokal ist (mit und ohne Wahlbenachrichtigung) der Personalausweis bereitzuhalten.