Standrohre

Standrohre

Vermietung von Standrohren und Wasserzählern sowie die Abgabe von Bauwasser

Wichtig: Ausgabe und Rückgabe nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

Bei einer fachgerechten Eigenentsorgung von Schmutzwasser ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Ohne Nachweis erfolgt eine Schmutzwasserberechnung.  

  • Wird über die Anmietung eines Hydrantenstandrohres mit Wasserzähler und den Bezug von Wasser der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz folgende Vereinbarung getroffen: 

    1. Vertragsgrundlagen

    Das bei der Erstellung von Bauvorhaben benötigte Wasser wird ausschließlich aus der Wasserversorgungsanlage der Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz bezogen. Die Wasserentnahme ist nur mittels eines Hydrantenstandrohres erlaubt, das von den Gemeindewerken Herzebrock-Clarholz im Wege der Vermietung zur Verfügung gestellt wurde. 

    Zur Ermittlung des Wasserverbrauches ist das Standrohr mit einem Wasserzähler versehen. Vorrichtungen, die eine unkontrollierte Wasserentnahme ermöglichen, sind widerrechtlich und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. 

    Es werden keine Standrohre zur Pool-Befüllung herausgegeben.

    2. Preise

    Gemäß § 9 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz vom 15.12.2021 in ihrer jeweils gültigen Fassung werden für die Bereitstellung des Standrohres folgende Beiträge/Gebühren erhoben: 

    - 1,69 € Verbrauchsgebühr je cbm des entnommenen Wassers zzgl. MwSt.

    - 1,57 € Mietgebühr je angefangener Tag für das Ausleihen eines Standrohres zzgl. MwSt.

    - 21,50 € Verwaltungsgebührenpauschale Euro je angefangene halbe Stunde je Ausleihe nach der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zzgl. MwSt. (mind. 4 Einheiten)

    Gemäß §3 und §4 der Beitrags-und Gebührensatzung der Gemeinde Herzebrock-Clarholz für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage (Kanalabgabensatzung) vom 18.12.2020 in ihrer jeweils gültigen Fassung werden weiterhin erhoben:

    - 3,18 € Schmutzwasserentsorgungsgebühr je cbm des entnommenen Wassers

    Es gelten die zum Zeitpunkt der Ausgabe im Mietvertrag dokumentierten Preise.

    3. Kaution

    Für die Zurverfügungstellung von Standrohren wird eine Kaution in Höhe von 800 € je Standrohr erhoben. Diese ist im Voraus (mind. 24 Std. vor Abholung) per Überweisung auf eines unserer Konten zu hinterlegen. (Eine Bar- oder Scheckzahlung ist nicht möglich). Die Überweisung erfolgt anhand einer Kautionsrechnung. Zur Erstellung müssen Sie uns im Vorfeld Ihre Rechnungsadresse mitteilen. Unter Verwendung der in der Kautionsrechnung enthaltenen Rechnungsnummer überweisen Sie dann die Kaution.

    Die Kaution wird mit Rückgabe des Standrohres erstattet. Bei Verlust oder Beschädigung des Standrohres wird dieser Betrag einbehalten und unter Abzug der anfallenden Reparaturkosten Oder für die Beschaffung eines neuen Standrohres verwendet. Eventuelle Mehrkosten werden in Rechnung gestellt. Ein ggf. verbleibender Restbetrag wird auf ein Bankkonto der Mieterin/des Mieters überwiesen.

    4. Anleitung Standrohrnutzung

    Der Mieter muss das Standrohr fachgerecht verwenden. Eine Bedienungsanleitung hierzu finden Sie über nebenstehenden QR-Code oder unter https://www.youtube.com/watch?v=B7OPa9ow7HY

    Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung an dem Standrohr oder um und an der Wasserentnahmestelle entstehen können der Mieterin/dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

    5. Ausleihen

    Zum Ausleihen muss zwingend frühzeitig ein Termin zur Abholung vereinbart werden. Bitte benennen Sie uns, welche Art Standrohr Sie benötigen und für welchen Zweck und berücksichtigen ausreichend Vorlauf zur Kautionsabwicklung.

    Wichtig: Die Ausgabe erfolgt nur nach eingegangener Kaution.- siehe Punkt 3

    6. Rückgabe

    Zur Rückgabe muss zwingend frühzeitig ein Termin vereinbart werden. Bitte planen Sie genug Zeit ein, um eine ordnungsgemäße Rückgabe zu gewährleisten. Ggf. entstandene Schäden sind bei der Rücknahme zu melden. Zusätzlich wird eine Sichtprüfung vorgenommen, und festgestellte Schäden dokumentiert.

     7. Satzungen der Gemeinde Herzebrock-Clarholz

    Die oben angeführten Satzungen und deren Inhalte können Sie unserer Internetseite www.herzebrock-clarholz.de entnehmen.