Klimaschutzförderung

Klimaschutzförderung

Der Klima- und Umweltausschuss der Gemeinde hat am 1. Juni 2022 beschlossen, eine Bürgerförderung für Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen. Mit Fördermitteln des Landes NRW, die über die Billigkeitsrichtlinie abgerufen werden können, erhält die Gemeinde eine Pauschalförderung in Höhe von 56.000 €. Diese sollen im Rahmen eines Förderprogramms an die Bürger weitergegeben werden. Der Ausschuss hat einen Fördertopf von 30.000 € für Lastenfahrräder und einen Fördertopf von 20.000 € für Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen festgelegt. Die zur Verfügung gestellten 20.000 € für Batteriespeicher sind bereits vollständig ausgeschöpft. Da im Fördertopf für Lastenfahrräder jedoch noch 24.500 € vorhanden sind, hat der Bau- und Klimaausschuss am 26. Januar 2026 beschlossen, die Restmittel aus diesem Fördertopf neu zu verteilen. Für die Förderung von Batteriespeichern für Photovoltaikanlagen stehen deshalb ab sofort neue Mittel in Höhe von 19.500 € zur Verfügung.


Im Folgenden finden Sie die Richtlinie "Klimaschutzförderung" der Gemeinde Herzebrock-Clarholz auf deren Grundlage die Fördermittel abgerufen werden können.


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Frau Mitzko

 05245 444-232

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Neuer Standort: Am Hallenbad 1 und 3, 33442 Herzebrock-Clarholz