Denkmalschutz

Denkmalschutz

Um historisch wertvolle Denkmäler zu schützen, wurde im Jahr 1980 das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler in NRW erlassen. Nach § 21 des Denkmalschutzgesetzes ist die Untere Denkmalbehörde, die bei der Gemeindeverwaltung angesiedelt ist, für den Vollzug dieses Gesetzes zuständig.

Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde sind:

  • Durchführung von Unterschutzstellungsverfahren bzw. Austragungsverfahren
  • Pflege der Denkmalakten und Denkmallisten
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen bei baulichen Maßnahmen an Baudenkmälern
  • Erteilung von Bescheinigungen für Steuerermäßigungen gemäß § 40 Denkmalschutzgesetz
  • Prüfung von Fördermöglichkeiten

kontakt

Frau Florysiak

 05245 444-178

 C.Florysiak@herzebrock-clarholz.de

Neuer Standort: Am Hallenbad 1 und 3, 33442 Herzebrock-Clarholz