Bei Kindertagestätten handelt es sich um Frühfördereinrichtungen, in denen die Kinder im Vorschulalter in ihrer Entwicklung gefördert werden. Der Besuch ist freiwillig, wird aber empfohlen, da im Kindergarten wertvolle Ergänzungen zur Bildung und Erziehung geleistet werden und die Familie damit unterstützt wird.
Im Gebiet der Gemeinde Herzebrock-Clarholz sind sieben Kindergärten ansässig. Die Eltern haben die freie Wahl, in welchen Kindergarten ihr Kind gehen soll. Einschränkungen ergeben sich nur aus dem vorhandenen Platzangebot.
Im Ortsteil Herzebrock gibt es drei Kindertagesstätten:
Kindertageseinrichtung Familienzentrum St. Christina
DRK Kindertageseinrichtung am Postweg
DRK Kindertageseinrichtung Raabestraße
Im Herzebrocker Ortsteil Pixel gibt es eine Kindertagesstätte:
Bewegungs-Kindertagesstätte St. Michael
Im Ortsteil Clarholz gibt es drei Kindertagesstätten:
Norbert Kindergarten
Kindergarten Familienzentrum St. Raphael
Marienkindergarten
Die Kinder werden direkt in der jeweiligen Kindertagesstätte angemeldet. Dort erhalten die Eltern einen Betreuungsvertrag, der an die Kindertagesstätte zurückgegeben wird und Unterlagen zu den Elternbeiträgen, die zusammen mit den dazugehörigen Nachweisen im Rathaus abzugeben sind.
Eltern können im Betreuungsvertrag zwischen drei Betreuungszeiten für ihr Kind wählen:
25 Wochenstunden
Diese Betreuungszeit bezieht sich überwiegend auf eine Betreuung am Vormittag und ggf. an wenigen Nachmittagen.
35 Wochenstunden
Die 35 Wochenstunden können je nach Bedarf der Eltern und Möglichkeiten der Kindertageseinrichtung mit einer geteilten Öffnungszeit (vormittags 5 Stunden und nachmittags 2 Stunden), als Blocköffnungszeit (z.B. von 7 bis 14 Uhr) oder in Mischformen angeboten werden.
45 Wochenstunden
Diese Betreuungszeit entspricht einer Ganztagsbetreuung einschließlich Über-Mittag-Betreuung.
Es ist zu beachten, dass nicht immer ausreichend Kapazitäten für jede Betreuungszeit vorhanden sind!