Innerhalb des Gemeindegebietes sind aus den früheren Gemeinden Clarholz und Herzebrock je eine Ortschaft gebildet worden. Für die Ortschaft wählt der Rat jeweils einen Ortsvorsteher. Die Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz in der entsprechenden Ortschaft haben müssen, haben die Belange ihrer Ortschaft gegenüber dem Rat wahrzunehmen. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus ihrer Ortschaft aufzugreifen und an den Rat, an einen Ausschuss oder an den Bürgermeister weiterzugeben. Außerdem kann der Bürgermeister den Ortsvorstehern repräsentative Aufgaben übertragen.