Wohngeld

Wohngeld gibt es

als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
als Lastenzuschuss für den Eingetümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung .
Wohngeld wird als Zuschuss gezahlt.

Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja in welcher Höhe - das hängt ab von drei Faktoren:

der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
der Höhe des Familieneinkommens
der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Empfänger bestimmter Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) können kein Wohngeld erhalten, da in diesen Leistungen bereits die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt werden.

Antragsverfahren:

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Unsere Ansprechpartner/Innen erteilen Ihnen gern weitere Auskünfte.

Antragsunterlagen erhalten Sie übrigens in der Wohngeldstelle im Rathaus der Gemeinde Herzebrock-Clarholz zu den erweiterten Öffnungszeiten. Dort können Sie auch den ausgefüllten Antrag wieder einreichen.

Zudem stehen auf der Homepage des Ministerium für Bauen und Verkehr NRW unter der Adresse

http://www.mbv.nrw.de/Service/Downloads/Wohnen/Wohngeld/index.php

Antragsformulare zur Verfügung, die Sie am PC ausfüllen und ausdrucken können. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen rund um das Thema "Wohngeld".

Ferner finden sie dort auch einen sog. Wohngeldrechner (d.h. Sie können sich vorab Ihren Wohngeldanspruch berechnen lassen) und zwar unter der Adresse

http://www.mbv.nrw.de/bau/Wohnen/Wohngeld_neu/index.php.