Schiedspersonen in Herzebrock-Clarholz
Um vor Gericht für die streitenden Parteien unnötige kostspielige Prozesse zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen) ein sogenanntes Schlichtungsverfahren durchzuführen. Ein solches Schlichtungsverfahren wird von einer Schiedsperson geleitet. Das Gemeindegebiet ist identisch mit dem Schiedsamtsbezirk. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat gewählt.
Schiedsmann in Herzebrock-Clarholz ist
Alfons Schlautmann
Thomas-Mann-Str. 9, 33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon 0 52 45 / 31 83
Sein Vertreter ist
Hubert Topp-Tegelmeister
Ostenfelder Str. 4, 33442 Herzebrock-Clarholz
Telefon 0 52 45 / 51 78
Weitere Informationen unter www.schiedsamt.de
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