Aktuelles

Mehrwertsteuererstattung für Wasserhausanschlüsse der Jahre 2000 - 2008

Private Wasserkunden können auf Antrag einen Teil der Mehrwertsteuer zurückerhalten. Den Haus- oder Grundstückseigentümern, denen ab dem Jahr 2000 ein Anschlussbeitrag oder Aufwandersatz mit dem vollen Steuersatz von 16 % bzw. 19 % in Rechnung gestellt wurde, wird die zu viel erhobene Mehrwertsteuer auf Antrag erstattet.

Nach den aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesfinanzhofes ist für alle mit dem Wasserbezug zusammenhängenden Leistungen des Wasserwerkes der ermäßigte Steuersatz von 7 % anzuwenden. Damit revidiert der Bundesfinanzhof eine Vorgabe des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahre 2000, wonach für diese Leistungen der volle Steuersatz von 16 % bzw. ab 2007 von 19 % anzuwenden war. Laut Anweisung des Bundesfinanzministers gilt diese Besteuerung zwingend für die Zukunft. Die Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz haben sich jedoch freiwillig für eine Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab dem Jahr 2000 entschieden.

Das Antragsformular steht unten für Sie zum Download bereit. Dem unterschriebenen Antrag fügen Sie bitte  Kopien der Bescheide über die Hausanschlusskosten und Beiträge bei und schicken alles zusammen an die

Gemeindewerke Herzebrock-Clarholz, Wasserwerk, Postfach 1263, 33434 Herzebrock-Clarholz.

Für Rückfragen steht im Rathaus Jürgen Rüsel, Telefon 05245 / 444-183, zur Verfügung.

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