Die Eheschließung

Sie haben den/die Partner/in für's Leben gefunden und möchten den Bund der Ehe eingehen...

Hier finden Sie wichtige Informationen über:

  • Anmeldung der Eheschließung
  • Namensführung in der Ehe
  • Unsere Trauzimmer und Trautermine
  • Gebühren
  • Ehefähigkeitszeugnis
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    Anmeldung der Eheschließung

    Mit dem Wunsch zu heiraten sind Sie nicht allein. Jährlich geben sich ca. 80 Paare im Standesamt Herzebrock-Clarholz das Ja-Wort.


    Der erste Schritt ins Eheglück ist die Anmeldung zur Eheschließung. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Amtsbezirk einer von Ihnen den Wohnsitz hat. Sind Sie beide nicht in Herzebrock-Clarholz gemeldet und möchten aber trotzdem bei uns heiraten? - Kein Problem! Sie melden Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Herzebrock-Clarholz heiraten möchten.
    Zur Anmeldung der Eheschließung sind je nach Ihrer persönlichen Situation einige Unterlagen vorzulegen.


    Nachfolgende Aufstellung soll Ihnen dabei eine Hilfestellung sein.


    Deutsche, ledige und kinderlose Verlobte benötigen

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt)
    • Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich bei der Meldebehörde des Haupt- und Nebenwohnsitzes)

    Inwieweit ergänzende Unterlagen erforderlich sind, weil Sie z. B. geschieden oder verwitwet sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, klären Sie bitte im Einzelfall mit uns.


    Namensführung in der Ehe

    Das heutige Namensrecht bietet Ihnen inzwischen verschiedene Möglichkeiten der Namensführung.

    Sie können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestimmen, ob Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen möchten.

    Zum gemeinsamen Ehenamen kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden. Treffen Sie keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen.

    Ist Ihr Name nicht Ehename geworden, so können Sie durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen Ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung geführten Namen voranstellen oder anfügen.


    Unsere Trauzimmer und Trautermine

    KapitelsaalGroßbildansicht
    Der Kapitelsaal

    Zur frühzeitigen Planung Ihrer Hochzeit gehört natürlich auch der Trautermin. Wenn Sie Ihren Wunschtermin ausgewählt haben, rufen Sie uns einfach an. Einen Trautermin nehmen wir auch gern telefonisch entgegen und reservieren ihn für Sie. Er wird jedoch erst nach der verbindlichen Anmeldung zur Eheschließung mit allen Unterlagen fest gebucht.

    Wenn Sie sich Ihren Trautermin reservieren, sollten Sie jedoch vorab entscheiden in welchen Räumlichkeiten Sie sich Ihr Ja-Wort geben möchten.

    Unser Trauzimmer im Rathaus steht Ihnen von montags - freitags während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Verfügung.

    Wenn Sie sich in historischen Räumlichkeiten Ihr Ja-Wort geben möchten, können Sie zwischen dem Kapitelsaal in der ehemaligen Propstei in Clarholz und dem Zumbusch-Zimmer im Caspar von Zumbusch-Haus in Herzebrock wählen. Der Kapitelsaal bietet sich auch für größere Gesellschaften an. Das Zumbusch-Zimmer ist für kleinere Gästegruppen bis ca. 15 Personen geeignet.

    Als besonderes zusätzliches Angebot bieten wir hier auch Trautermine freitags und samstags außerhalb unserer Öffnungszeiten an. Darüber hinaus sind samstags auch Nachmittagstermine möglich.

     

    11.11.2011 !
    An diesem besonderen Datum trauen wir Sie zu folgenden Zeiten im Kapitelsaal:
    Vormittags:   11:00, 11:45 Uhr
    Nachmittags: 14:30, 15:15, 16:00 Uhr

    Zumbusch-Zimmer
    Vormittags: 10:15, 11:00, 11:45 Uhr


    Gebühren

    Natürlich ist auch Heiraten nicht ganz kostenlos. Die nachfolgende Aufstellung soll Ihnen einen Überblick verschaffen, welche Kosten ungefähr auf Sie zukommen werden.

    Prüfung der Ehefähigkeit
    (beide Partner deutsche Staatsangehörige)    
    40,00 €
    Prüfung der Ehefähigkeit
    (beide bzw. ein Partner ausl. Staatsangeh.)
    66,00 €
    1 Eheurkunde 10,00 €
    Erklärung zur Führung eines Doppelnamens 21,00 €
    Familienstammbuch 14,00 - 29,00 €
    Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten 66,00 €
    Nutzung des Kapitelsaals 80,00 €
    Nutzung des Zumbusch-Zimmers 80,00 €
    Nutzung Schloss Möhler 110,00 €
      

     

     


    Ehefähigkeitszeugnis

    Sie haben den Wunsch sich im Ausland trauen zu lassen?

    Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, empfiehlt es sich, genaue Erkundigungen über die notwendigen Unterlagen bei dem Konsulat des jeweiligen Landes einzuholen. In vielen Ländern wird von Deutschen die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses evtl. mit Legalisation/Apostille verlangt. Durch ein Ehefähigkeitszeugnis wird nachgewiesen, dass einer Eheschließung des/der deutschen Verlobten mit dem/der ausländischen Staatsangehörigen nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht und die Ehefähigkeit gegeben ist.

    Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses sind dieselben Unterlagen vorzulegen, die auch bei der Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden müssen.

    Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. des letzten Wohnsitzes in der BRD.

    Die Gebühr für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses beträgt 40,00 €.


    Eheschließung im Kloster

    Kloster Clarholz